Bastelblatt
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Kinder · 10 min

CE-Norm EN 71-3 für Bastel-Farben 2026 — was Eltern wissen müssen

EN 71-3 als Spielzeug-Sicherheits-Norm, Migrations-Grenzwerte für 19 Elemente, CE-Kennzeichnungs-Pflicht und praktische Hinweise für den Bastel-Farben-Einkauf.

EN 71-3 ist die europäische Norm für die Migration von Elementen aus Spielzeug-Materialien. Sie ist Bestandteil der harmonisierten Normen-Reihe EN 71 zur Spielzeug-Sicherheit und in der Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates rechtlich verankert. Für Bastel-Farben, die als Spielzeug oder Spielzeug-Bestandteil in Verkehr gebracht werden, ist die Einhaltung der Norm Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.

Geltungs-Bereich

EN 71-3 erfasst die Migration von 19 Elementen aus Spielzeug-Materialien. Diese Elemente sind:

Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Bor, Cadmium, Chrom-III, Chrom-VI, Cobalt, Kupfer, Blei, Mangan, Quecksilber, Nickel, Selen, Strontium, Zinn, organisches Zinn und Zink.

Die Migration ist die Menge eines Elements, die unter definierten Bedingungen aus dem Material austritt und damit in den Körper des spielenden Kindes gelangen kann. Sie ist nicht identisch mit dem Gesamt-Gehalt des Elements im Material — viele Elemente sind im Material gebunden und werden bei normaler Spiel-Belastung nicht freigesetzt.

Grenzwerte für Migration

Die Grenzwerte sind in mg pro kg Spielzeug-Material angegeben und differenzieren nach Material-Kategorie. Für die Kategorie III — abgekratztes Spielzeug-Material, zu der trockene Bastel-Farb-Reste zählen — gelten die strengsten Grenzwerte. Die wichtigsten Werte:

ElementGrenzwert Kategorie III
Blei23 mg/kg
Cadmium17 mg/kg
Chrom-III460 mg/kg
Chrom-VI0,053 mg/kg
Quecksilber94 mg/kg
Arsen47 mg/kg
Nickel930 mg/kg
Barium18.750 mg/kg

Für Kategorie II (flüssige und klebrige Materialien wie Fingerfarben, flüssige Bastel-Farben) liegen die Grenzwerte teils niedriger, teils höher, weil die Aufnahme-Mechanik anders ist. Für Kategorie I (trockenes, pulverförmiges oder spröde Material) gelten die niedrigsten Werte.

Die Grenzwerte werden in regelmäßigen Abständen überprüft und an den Stand der toxikologischen Bewertung angepasst. Die letzte umfassende Aktualisierung erfolgte 2019 mit der Übernahme strengerer Werte für die kanzerogene Form Chrom-VI.

CE-Kennzeichnungs-Pflicht

Die Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG verpflichtet den Hersteller oder Importeur, vor dem In-Verkehr-Bringen eines Spielzeugs die Konformität mit allen einschlägigen Anforderungen — darunter EN 71-3 — nachzuweisen. Die CE-Kennzeichnung dokumentiert diese Konformität und ist gut sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt oder an der Verpackung anzubringen.

Eine CE-Kennzeichnung ohne tatsächliche Prüfung ist eine Ordnungs-Widrigkeit nach Paragraph 12 des Produkt-Sicherheits-Gesetzes (ProdSG) und im Falle der Gefährdung eine Straftat. Die Markt-Überwachung erfolgt in Deutschland durch die Landes-Behörden, koordiniert vom Bundes-Amt für Verbraucher-Schutz und Lebens-Mittel-Sicherheit (BVL).

Konformitäts-Erklärung und Test-Bericht

Der Hersteller stellt eine Konformitäts-Erklärung aus, in der er erklärt, dass das Produkt den Anforderungen der Richtlinie und der angewandten Normen entspricht. Die Erklärung ist mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen aufzubewahren und muss auf Nachfrage den Markt-Überwachungs-Behörden vorgelegt werden.

Grundlage der Erklärung ist ein Test-Bericht eines akkreditierten Labors. Akkreditiert bedeutet, dass die Akkreditierungs-Stelle (in Deutschland die DAkkS) die fachliche Kompetenz und die Mess-Genauigkeit des Labors bestätigt hat. Test-Berichte von nicht-akkreditierten Laboren reichen für die Konformitäts-Erklärung nicht aus.

Test-Verfahren

Das Migrations-Test-Verfahren simuliert die Aufnahme-Bedingungen im Mund-Bereich des Kindes. Die Probe wird in einem synthetischen Speichel-Modell (Salzlösung mit definiertem pH-Wert) bei 37 Grad C inkubiert. Die Inkubations-Zeit beträgt 1 Stunde plus 4 Stunden Auslaugung — insgesamt also 5 Stunden Material-Kontakt mit der Speichel-Flüssigkeit.

Anschließend wird die Speichel-Flüssigkeit chemisch analysiert. Für die Element-Bestimmung kommen Verfahren wie die induktiv-gekoppelte Plasma-Massen-Spektrometrie (ICP-MS) zum Einsatz, die Konzentrationen im Mikrogramm-pro-Liter-Bereich messen können. Die ermittelten Werte werden auf die Material-Masse umgerechnet und mit den Grenzwerten der Norm verglichen.

Praktische Empfehlung für Eltern

CE-Kennzeichnung am Produkt prüfen

Die CE-Kennzeichnung steht typisch auf der Verpackung, manchmal auch direkt auf dem Produkt. Sie besteht aus den Buchstaben „CE” in der definierten Schrift-Form. Eine CE-Kennzeichnung ohne weitere Angaben ist die untere Grenze des Pflicht-Inhalts.

EN 71-3 als spezifischen Standard suchen

Hersteller, die sich aktiv mit der Sicherheits-Prüfung beschäftigen, nennen die angewandten Normen auf der Verpackung explizit. Die Angabe „nach EN 71-3 geprüft” ist ein Plus-Punkt, weil sie zeigt, dass der Hersteller die Norm gezielt adressiert. Bei Bastel-Farben gehören außerdem EN 71-7 (Fingerfarben) und EN 71-9 (organische chemische Verbindungen) zum erweiterten Prüf-Rahmen.

Vorsicht bei Import-Spielzeug außerhalb EU

Spielzeug aus Drittländern — vorrangig aus dem direkt-Versand über Online-Marktplätze — entgeht häufig der europäischen Markt-Überwachung. Die Stiftung Warentest und das Bundes-Institut für Risiko-Bewertung (BfR) haben in Stichproben wiederholt Grenzwert-Überschreitungen bei Schwer-Metallen und Phthalaten gefunden. Bei Bastel-Farben aus dem Direkt-Import ist erhöhte Vorsicht angezeigt.

Sicherheits-Siegel als Zusatz-Hinweis

Mehrere unabhängige Siegel geben über die gesetzliche CE-Pflicht hinaus zusätzliche Sicherheit:

  • spiel-gut — pädagogische und sicherheits-technische Prüfung durch den Verein „spiel gut Arbeits-Ausschuss Kinder-Spiel + Spielzeug e.V.”
  • Stiftung Warentest — Test-Urteil in Heften oder online, mit konkreten Schadstoff-Werten.
  • GS-Zeichen — „Geprüfte Sicherheit” nach Paragraph 21 ProdSG, vergeben von akkreditierten GS-Stellen.

Diese Siegel sind freiwillig und ergänzen die CE-Pflicht, ersetzen sie aber nicht.

BfR-Empfehlungen 2024 bis 2026

Das Bundes-Institut für Risiko-Bewertung hat in den Jahren 2024 bis 2026 mehrere Stellung-Nahmen zu Bastel-Farben veröffentlicht. Schwerpunkte waren die Migration von Mangan und Cobalt aus farbigen Filz-Stiften, die Aufnahme von Nickel aus Wasser-Farben-Kästen mit Metall-Deckeln sowie die Belastung mit primären aromatischen Aminen aus Tattoo-Stiften und Hand-Stempel-Farben.

Die BfR-Empfehlung zur Bastel-Farb-Auswahl lautet sinngemäß: Farben mit klarer Spielzeug-Deklaration und CE-Kennzeichnung vorziehen, Farben mit allgemeiner „Hobby”- oder „Künstler”-Deklaration nicht für Kinder unter 14 Jahren einsetzen, weil sie nicht der EN 71 unterliegen. Künstler-Farben dürfen Pigmente enthalten, die für die Spielzeug-Nutzung nicht zugelassen sind.

Häufige Sicherheits-Probleme

Glitzer-Bastel-Sets mit Mikroplastik

Glitzer besteht typisch aus Polyethylen-Terephthalat-Folie mit metallisierter Beschichtung. Die Partikel sind Mikroplastik im Sinne der REACH-Verordnung und ab Oktober 2023 schrittweise aus dem Inverkehrbringen genommen. Bastel-Sets mit Glitzer aus Alt-Beständen können noch im Handel sein und sollten bei Kinder-Bastel-Projekten gemieden werden. Alternative Glitzer-Produkte aus Cellulose oder mineralischen Bestandteilen sind im Markt verfügbar.

Importierte Fingerfarben mit Schwer-Metall-Überschreitung

Fingerfarben aus dem Direkt-Import zeigen in Stichproben überproportional häufig Grenzwert-Überschreitungen bei Cadmium und Blei. Die Aufnahme über den Hand-Mund-Weg ist bei Klein-Kindern (1 bis 4 Jahre) besonders ausgeprägt. Fingerfarben sollten ausschließlich von Marken mit dokumentierter EN-71-7-Konformität gekauft werden.

Rechts-Folgen bei Verstößen

Verstöße gegen die CE-Pflicht und gegen EN-71-3-Grenzwerte sind nach Paragraph 12 ProdSG mit Bußgeld bis zu 100.000 EUR bewehrt. Bei vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit greift Paragraph 39 ProdSG mit Frei-Heits-Strafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Die Markt-Überwachung erfolgt anlassbezogen und im Rahmen geplanter Schwerpunkt-Aktionen, etwa in der Vor-Weihnachts-Zeit.

Eltern, die Verdachts-Momente haben, können sich an die zuständige Markt-Überwachungs-Behörde des Bundes-Landes wenden. Die Kontakt-Daten sind über das Portal der Bundes-Anstalt für Arbeits-Schutz und Arbeits-Medizin (BAuA) abrufbar. Eine Verbraucher-Beschwerde ist außerdem über das europäische Schnell-Warn-System Safety Gate möglich, das Markt-Rückrufe in der gesamten EU koordiniert.


Ressort: Kinder